Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen gesucht
- Bewerbungen bis 31.03.2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden im Landkreis Prignitz interessierte Bewerber (m/w/d), die am Amtsgericht Perleberg sowie am Landgericht Neuruppin als Vertretung des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen teilnehmen.
Hauptwohnsitz im Landkreis Prignitz
am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt
deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, der zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffinnen/Jugendschöffen gewählt werden.
soziale Kompetenz, d. h. Beurteilung des Handelns eines Menschen in seinem sozialen Umfeld
Lebenserfahrung und Menschenkenntnis
Beweise würdigen, d. h., die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten.
Die Erfahrung, die eine Jugendschöffin/ein Jugendschöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen
hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Im Arbeitsprozess stehende Jugendschöffinnen/Jugendschöffen sind vom Arbeitgeber für die Schöffentätigkeit freizustellen. Alle Jugendschöffinnen/Jugendschöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung für Sitzungsteilnahmen. Die Teilnahmehäufigkeit reicht von 2-mal jährlich bis maximal 12-mal jährlich und wird durch Los entschieden.
für das Jugendschöffenamt richten Ihre Bewerbung bis 31.03.2023 an:
Landkreis Prignitz
Sachbereich Jugend-, Sozial- und Gesundheitsmanagement
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Tel. 03876 713-740
E-Mail: maximilian.winkler@lkprignitz.de
Beschäftigungsart | Befristete Anstellung |
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Arbeitszeit | Vollzeit |
Einsatzgebiet | Perleberg, Neuruppin |
Arbeitgeber
Landkreis Prignitz Büro des Landrates